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18.05.2018

EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) tritt in Kraft

Am 27. April 2016 hat die EU den Datenschutz in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) neu geregelt. Die Frist zur Umsetzung rückt näher. Stichtag ist der 25. Mai 2018.
Ab diesem Zeitpunkt gilt in der EU ein einheitliches Datenschutzrecht. An einigen Stellen der DS-GVO ist der nationale Gesetzgeber ermächtigt, die Regelungen der Verordnung zu konkretisieren und zu ergänzen. Hiervon hat der Gesetzgeber durch die Schaffung des Bundesdatenschutzgesetzes-neu (BDSG-neu) Gebrauch gemacht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind daher ab dem Stichtag sowohl die DS-GVO als auch das BDSG-neu. Den Text der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes neuer Fassung (BDSG-neu) finden Sie unter diesem Link:

Die inhaltlichen Anforderungen der EU-DSGVO ähneln vielfach den bis 2016 geltenden nationalen gesetzlichen Regelungen. Im Umgang mit personenbezogenen Daten kommen jedoch eine Reihe neuer Anforderungen für die praktische Arbeit auf Sie zu. Lesen Sie dazu mehr in unserer Veröffentlichung von Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen im internen Mitgliederbereich unter der Rubrik "Verbandsarbeit/EU-Datenschutzgrundverordnung".

 


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