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22.11.2018

Fortbildungsveranstaltungen für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Im Juli 2013 ist die neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung in Kraft getreten. Als Beleg zur Erlaubnis für die Anwendung, den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln, die Anleitung von nicht Sachkundigen und die Beratung über den Pflanzenschutz gilt nun ein Nachweis im Scheckkartenformat (SKN). Für Forstleute im weitesten Sinne ist in NRW die zuständige Behörde der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Weitere Informationen und Fortbildungstermine können auf der Homepage des Landesbetriebes abgerufen werden.

 


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