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19.02.2019

AGDW - Die Waldeigentümer: Von der Marwitz: Waldeigentümer fordern wiederkehrende Vergütung bei Ausbau der Stromleitungen

Wirtschaftsausschuss des Bundestages lädt zu Öffentlicher Anhörung ein / Leitungsausbau darf nicht auf Kosten der Landnutzer gehen / Wertverlust des Landes muss durch faire Entschädigung ausgeglichen werden

Am morgigen Mittwoch lädt der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages zu einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus ein. Anlässlich dessen forderte der Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer, Hans-Georg von der Marwitz, von der Bundesregierung, eine faire Entschädigung sowie eine wiederkehrende Vergütung für die Waldeigentümer einzuführen, wenn sie ihr Land für den Ausbau moderner Stromleitungen zur Verfügung stellen. „Die Waldeigentümer unterstützten den Ausbau der erneuerbaren Energien“, sagte von der Marwitz, „jedoch fordern wir eine Beteiligung an den Gewinnen, wenn die Stromleitungen durch unsere Wälder gelegt werden und unser Land dadurch an Wert verliert.“

Der jetzige Gesetzentwurf sieht leicht erhöhte Dienstbarkeitsentschädigungen sowie Zuschläge im Falle einer gütlichen Einigung vor. „Aus Sicht der Waldeigentümer ist dies reine Makulatur“, so von der Marwitz. Eine Akzeptanzsteigerung bei den Waldeigentümern, die für einen zügigen Netzausbau entscheidend sei, werde damit nicht erreicht. „Die Leitungsnetze dürfen nicht auf Kosten der Waldbewirtschafter und Landnutzer ausgebaut werden“, sagte der AGDW-Präsident.


Ein Waldeigentümer, der sein Land für den Leitungsbau zur Verfügung stellt, leiste einen Beitrag zur Energiewende. Gleichzeitig müsse er eine Reihe von Nachteilen hinnehmen: Dazu zählen z.B. die Wertminderung des Grundstücks, Einnahmeverluste aus der Waldbewirtschaftung, Folgeschäden am Restbestand (etwa erhöhte Sturmgefährdung). Von der Marwitz: „Auch angesichts der jüngsten Dürre und der vorangegangenen Stürme dürfen die Waldeigentümer nicht weiteren Belastungen ausgesetzt werden.“ Die vielfältigen Waldfunktionen – vom Klimaschutz über die Holzproduktion bis zur Erholungsfunktion – könnten nicht mehr vollständig gewährleistet werden. Daher ist eine der Kernforderungen der Waldeigentümer eine wiederkehrende Vergütung.

Auf Basis des aktuellen Gesetzentwurfes fordern sie die Gewährung von Ratenzahlungen für einen Zeitraum von 25 bis 30 Jahren sowie eine Verdoppelung der Dienstbarkeitsentschädigung auf 40 Prozent des Verkehrswertes bei Freileitungen und auf 60 Prozent bei Erdkabeln. Auch ein deutlich erhöhter Beschleunigungszuschlag sowie eine Akzeptanzzahlung von 40 Euro je laufenden Meter Leitungstrasse sind zentrale Forderungen. Über 30 Jahre hinweg müsse ein finanzieller Rahmen von zusätzlich 1 Milliarde Euro für rund 6.900 Kilometer Höchstspannungstrassen zur Verfügung gestellt werden.

Die Verbandsspitze der AGDW kritisierte die bislang gängige Praxis „gütlicher Einigungen“, zu denen die Waldeigentümer oftmals gedrängt werden. Insbesondere die vielen Klein- und Kleinstprivatwaldeigentümer, die über keinen juristischen Beistand verfügen, sind von dieser Praxis betroffen. Von der Marwitz forderte daher die Einbeziehung der betroffenen Flächeninhaber und eine faire Verhandlungspraxis. „Wenn sich die Bundesregierung für die Energiewende und den Netzausbau den Rückhalt in der Bevölkerung sichern möchte, dann muss sie alle Beteiligten einbeziehen und darf nicht nur eine Seite profitieren lassen.“

Pressemitteilung der AGDW - Die Waldeigentümer vom 19.02.2019

 


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