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04.06.2019

Gemeinsame Erklärung zur energie- und forstwirtschaftlichen Bedeutung der Windenergie im Wald

Düsseldorf, 4. Juni 2019

Klimaschutz und Energiewende:
Windenergie nutzen, Forstwirtschaft unterstützen,
LEP-Entwurf ändern!


Gemeinsame Erklärung
zur energie- und forstwirtschaftlichen Bedeutung
der Windenergie im Wald


Der Klimaschutz und die Umsetzung der Energiewende beschreiben zentrale Herausforderungen der heutigen Zeit. Um diesen Herausforderungen bestmöglich zu begegnen, muss das Energieland Nordrhein-Westfalen für eine zukünftige nachhaltige Energieversorgung auch Waldstandorte für die Windenergie nutzen. So ist die partielle Nutzung der Wirtschaftswälder für die Windenergie angesichts der insgesamt verfügbaren Windpotentialflächen in Nordrhein-Westfalen nicht nur entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der nationalen und landeseigenen Klimaschutzziele. Zugleich entstehen mit Windenergieanlagen neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den bewaldeten ländlichen Regionen des Landes. Für die Umsetzung von entsprechenden Windenergievorhaben in Kooperation mit den Waldbauern und der Bevölkerung vor Ort stehen eine Vielzahl kommunaler Energieversorger, regional verwurzelter Projektierer sowie genossenschaftlich organisierter Akteure bereit. Diese haben bereits heute zahlreiche Windenergievorhaben mit großer Bürgerbeteiligung und hoher lokaler Akzeptanz in Nordrhein-Westfalen realisiert.
Zugleich stellen Klimawandel und Extremwetterereignisse den Wald in Deutschland und besonders in Nordrhein-Westfalen vor eine der größten Herausforderungen seit Jahrzehnten. Neben Stürmen wie Wiebke, Kyrill und Friederike haben jüngst auch Trockenheit und ein massiver Schädlingsbefall den nordrhein-westfälischen Waldbeständen in einem bisher kaum bekannten Maße zugesetzt. Nach Angaben des Landesbetriebes Wald und Holz müssen allein in Nordrhein-Westfalen mindestens 20.000 Hektar Wald wieder aufgeforstet werden. Im Vergleich dazu ist die Zahl der in Nordrhein-Westfalen bisher dauerhaft umgewandelten Waldfläche für Windräder mit 32 Hektar für rund 80 installierte Anlagen marginal. Hinzu kommt, dass der Umfang der Schadensfläche von 20.000 Hektar im Laufe dieses Jahres aufgrund der Ausbreitung des Borkenkäfers und anderer Schädlinge, die z. T. auch Laubholzbestände betreffen, sogar noch weiter ansteigen dürfte. Bei der Wiederaufforstung der betroffenen Waldbestände handelt es sich um eine Jahrzehnte währende Herausforderung, die mit erheblichen finanziellen Aufwendungen für die Forstbetriebe verbunden ist. Aktuell hat Holz aufgrund des enormen Überangebots und des Schädlingsbefalls stark an Wert verloren und lässt sich kaum noch wirtschaftlich verwerten. Gleichzeitig müssen Waldbauern enorme Beträge für die Wiederaufforstung aufwenden, die selbst im günstigsten Fall erst in vielen Jahren wieder Gewinne abwerfen. Die Nutzung der Windenergie bietet hier die Möglichkeit, jene betriebswirtschaftlich kritische Zeit zu überbrücken, bis die Waldbestände wieder nachgewachsen sind.
Vor diesem Hintergrund lehnen die unterzeichnenden Verbände die im aktuellen Änderungsentwurf zum Landesentwicklungsplan (LEP) vorgenommene Streichung der sogenannten „Privilegierung der Windenergie im Wald“ ab. Neben forstwirtschaftlichen Erwägungen bestehen auch erhebliche Bedenken bezüglich der wirtschaftlichen und energiepolitischen Folgen der angedachten Änderung für Nordrhein-Westfalen. Ferner steigt
durch die vorgesehene Streichung der Privilegierung deutlich die Gefahr nicht gerichtsfester Bauleitplanungen durch die Gemeinden. Zusammen mit dem geplanten Grundsatz eines pauschalen Vorsorgeabstandes von 1.500 Metern zu Wohngebieten erschwert diese Änderung die planerische Abwägung derart, dass eine rechtssichere Windenergieplanung der Gemeinden nicht mehr möglich ist. Schließlich tragen diese beiden Änderungen auch nicht zur Zielsetzung der Landesregierung hinsichtlich einer Steigerung der Akzeptanz für die Windenergie bei. Im Gegenteil: Die Änderungen suggerieren eine Veränderung der Rechtslage, die rechtlich nicht haltbar ist. Dies ist auch bei der Anhörung des LEP in übereinstimmenden Expertenkommentaren am 15. Mai 2019 im nordrhein-westfälischen Landtag deutlich geworden.
Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die auf die Unterstützung aller Akteure in jedem einzelnen Bundesland und in jeder Gemeinde angewiesen ist. Zugleich ist ein dynamischer Ausbau Erneuerbarer Energien eine zentrale Bedingung für einen erfolgreichen Kohleausstieg, da ohne die regenerativen Quellen die erforderlichen Strommengen für die Stromversorgung fehlen werden.
Die unterzeichnenden Verbände fordern daher die Landesregierung Nordrhein-Westfalens und die Regierungsfraktionen von CDU und FDP auf, von ihrem Vorhaben der Streichung der sog. „Privilegierung der Windenergie im Wald“ im LEP Abstand zu nehmen und Kommunen bei der Ausweisung von Waldschadensflächen als Windvorrangflächen aktiv zu unterstützen.

Unterzeichnende Verbände:

BDEW Bundesverband der Energie u. Wasserwirtschaft e.V., Landesgruppe NRW
Familienbetriebe Land und Forst NRW
Genossenschaftsverband - Verband der Regionen
LEE NRW - Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V., Landesgruppe NRW
Waldbauernverband NRW e.V.


 


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