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14.06.2019

Förderrichtlinien "Bewältigung der Extremwetterfolgen"

Am 07.06.2019 wurden die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald in Nordrhein-Westfalen (FöRl Extremwetterfolgen)“ im Ministerialblatt NRW veröffentlicht (Übersicht Fördersätze/Pauschalen für einzelne Maßnahmen siehe Anlage zur FöRL). Gemäß der FöRl Extremwetterfolgen stehen alle Maßnahmen unter dem Vorbehalt, dass diese je nach Art des Kalamitätsfalls und seiner regionalen Ausprägung insgesamt oder nur einzeln oder für Teile des Landes durch gesonderten Erlass des für Forstwirtschaft zuständigen Ministeriums als Richtliniengeber befristet in oder außer Kraft gesetzt werden. Mit Erlass des MULNV vom 04.06.2019 (Inhalte Erlass) sind für das ganze Land NRW die Maß-nahmengruppen Nr. 2.2 – Insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen und Nr. 2.3 – Anlage von Nass- und Trockenlagerung zur Förderung freigegeben. Die Erlasse „Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen“ vom 14.03.2019 und der Folgeerlass vom 23.04.2019 sind außer Kraft getreten.


Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Landesbetriebs Wald und Holz NRW.
Fragen rund um die Beantragung, Bewilligung und Abwicklung der Fördergelder beantwortet Ihr zuständiges Regionalforstamt.

Der Waldbauernverband empfiehlt allen Waldbesitzern dringend, die För-dermöglichkeiten zeitnah auszuschöpfen.

 


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