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12.11.2019 12.11.2019: Wald und Holz NRW erlässt Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Borkenkäferbefalls durch Verbrennen von SchlagabraumFür das Verbrennen von Schlagabraum bedarf es normalerweise einer Genehmigung durch das zuständige Regionalforstamt. Zur Vereinfachung des Verfahrens hat Wald und Holz NRW für Nordrhein-Westfalen eine so genannte Allgemeinverfügung erlassen, die bis zum 15.03.2020 gültig ist.
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