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14.06.2018

AGDW - Die Waldeigentümer: Bundesgerichtshof beendet Kartellverfahren – weiterhin keine Rechtssicherheit

 

Bundesgerichtshof beendet Kartellverfahren – weiterhin keine Rechtssicherheit

Reformbedarf in einzelnen Bundesländern bleibt bestehen / Strukturen des Kleinprivatwaldes müssen im Fokus sein

Mit seinem gestrigen Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf und die Entscheidung des Bundeskartellamtes hinsichtlich der Auseinandersetzung um die Rundholzvermarktung des Landes Baden-Württemberg aufgehoben. „In der Sache hat der BGH nicht entschieden“, sagte Norbert Leben, Vizepräsident der AGDW – Die Waldeigentümer und Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen. Kartellrechtlich gebe es weiter keine Klarheit, da der BGH sich in seinem Beschluss ausschließlich auf verfahrensrechtliche Gründe berufen hat. „Die Schieflage ist damit nicht behoben, es besteht weiter dringender Reformbedarf bei den Forststrukturen.“


Mit der BGH-Entscheidung ist nur der unmittelbare Druck aus dem Reformprozess herausgenommen. Die Konsequenzen aber, die daraus folgen, sind noch nicht vollumfänglich abzuschätzen. Vor Abschluss des Reformprozesses bleiben kartellrechtliche Haftungsrisiken bestehen, und auch das Bundeskartellamt muss sein weiteres Vorgehen erst noch deutlich machen. Hinzu kommt, dass die Voraussetzungen für Waldbewirtschaftung und Holzvermarktung in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind. „Wir müssen jetzt die Chance nutzen und den Reformprozess gemeinsam mit allen Waldbesitzarten und den Forstverwaltungen zusammen mit Bund und Ländern vorantreiben“, sagte Alexander Zeihe, Hauptgeschäftsführer der AGDW – Die Waldeigentümer. Um die Forststrukturen rechtssicher und zukunftsfähig aufzustellen, dürfe es keine Hauruck-Aktion geben. Auf die Unterschiede in den Bundesländern müsse Rücksicht genommen werden.

Im Fokus muss die Unterstützung des Kleinprivatwaldes stehen, der immerhin über die Hälfte der Privatwaldfläche ausmacht. „Eine besondere Bedeutung kommt der Umstellung von der indirekten zur direkten Förderung zu“, sagten Leben und Zeihe, „wir brauchen einen Marshallplan für den Wald“. Dementsprechend müssen angemessene Fördertatbestände Eingang in den nationalen Beihilferahmen finden. „Die Bundesregierung ist jetzt gefragt, die richtigen Weichenstellungen für die Zukunftsfähigkeit des Kleinprivatwaldes vorzunehmen“, so die AGDW-Verbandsspitze. Mit Blick auf die Verhandlungen zur Erweiterung des Beihilferahmens für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse auf EU-Ebene besteht gerade in den kommenden zwei bis drei Wochen dringender Handlungsbedarf.

Pressemitteilung der AGDW - Die Waldeigentümer vom 13.06.2018