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24.11.2020 Nachhaltigkeitsprämie Wald
Die von Bundesministerin Julia Klöckner (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)) erlassene Förderrichtlinie „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ oder auch „Bundeswaldprämie“ genannt, ist jetzt in Kraft gesetzt und kann ab sofort abgerufen werden. Die Auszahlung der Prämie muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt. Die Antragstellung erfolgt mit einem Online-Formular auf der Website www.bundeswaldpraemie.de Hier finden Sie auch weitere Informationen rund um die Prämie und ihre Beantragung. Sofern Sie darüber hinausgehende Fragen zur Beantragung haben sollten, wenden Sie sich bitte direkt an die FNR. Viele Waldeigentümer sind durch die Mitgliedschaft in einem Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss zertifiziert und haben kein eigenes Zertifikat vorliegen, welches Sie für die Beantragung verwenden könnten. In einem solchen Fall muss der Forstwirtschaftliche Zusammenschluss den Mitgliedern eine Bescheinigung aushändigen, in der die PEFC-Registriernummer und das Gültigkeitsdatum des Zertifikats genannt wird. In Absprache mit der FNR hat Herr Norbert Leben, Vizepräsident der AGDW - Die Waldeigentümer und Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen, hierzu eine Muster – Bescheinigung geschrieben, die alle fördernotwendigen Informationen bezüglich der Zertifizierung beinhaltet. Gerne können die Vertreter unserer FBG-Mitglieder dieses Musterschreiben als Word-Datei in der Geschäftsstelle des Waldbauernverbandes anfordern. WBV-NRW, 4. Dezember 2020
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