Meldungen - Archiv

 

07.04.2017

Sozialwahl 2017 - Wahlberechtigung

 



Den Sonderdruck mit weiteren Informationen zur Sozialwahl 2017 können Sie über diesen Link als pdf-Datei abrufen.

Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen "Arbeitgeber" und "Arbeitnehmer" stehen fest. Die Bakanntmachung der SVLFG einschließlich der gewählten Vertreterinnen und Vertreter finden Sie hier.

Viele Versicherte der SVLFG werden aufgrund des derzeit verschickten Fragebogens von der Wahl ausgeschlossen. Dies trifft insbesondere Genossenschaften, Waldgenossenschaften, Waldbauvereine und andere Gemeinschaften / Forstbetriebsgemeinschaften, die keine Angestellte haben. Hier steht es jedem frei, trotzdem die Wahlunterlagen zu beantragen. Hier finden Sie ein Musterschreiben, welches Sie hierfür gerne verwenden bzw. erweitern / verändern können.
Jeder, der versichert ist, ein Recht auf Leistungsbezug hat und KEINE fremden Arbeitskräfte beschäftigt, sollte die Wahlunterlagen beantragen! Es obliegt letztendlich dem Wahlausschuss zu prüfen, ob jemand wahlberechtigt ist oder nicht.

  • Sie sind versichert, haben ein Recht auf Leistungsbezug und beschäftigen KEINE fremden Arbeitskräfte?

  • Sie haben einen Fragebogen von der SVLFG erhalten und wissen trotzdem nicht, ob Sie wählen dürfen?

BEANTRAGEN SIE BITTE DIE WAHLUNTERLAGEN (siehe Muster) und geben Sie Ihrem Wald eine Stimme!

WÄHLT WALD!
LISTE 6 WALDBESITZERVERBÄNDE

Für konkrete Entlastungen, bessere Lösungen für Forstbetriebsgemeinschaften und realistische Risikogruppen

Die Wahlberechtigten erhalten mehrere Fragebögen
Eine Vielzahl unserer Versicherten erhalten mehrere Fragebögen, da sie im Unternehmensverzeichnis mit mehreren Unternehmen gemeldet sind. Das führt zu der berechtigten Frage: „Darf ich wählen, darf ich 5 Mal wählen oder darf ich gar nicht wählen?“
Hier gilt auch: Bitte füllen Sie den/die Fragebögen aus und senden Sie diese/n zurück! Der Wahlausschuss entscheidet über die Wahlberechtigung.

Fristverlängerung:
Die SVLFG hat die Rücksendefrist für die Fragebögen/Anträge zur Sozialwahl verlängert. „Auf dem Anschreiben ist je nach Versand als Datum für die Rücksendung der 7. April 2017 bzw. der 12. April 2017 angegeben. Dabei handelt es sich um keine Ausschlussfrist. Da die Wahlunterlagen bis zum 11. Mai 2017 übermittelt sein müssen, wird die SVLFG auch alle bis Ende April eingehenden Fragebögen/Anträge noch bearbeiten.“ Bitte entnehmen Sie weitere Informationen aus der angehängten Pressemitteilung.