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SozialwahlSozialwahl 2023 - Wählt Wald - Wählt Waldbesitzerverbände!
Waldbesitzer mit eigener Liste 2 „Waldbesitzerverbände“Die Arbeitsgemeinschaft der Waldbesitzerverbände (AGDW – Die Waldeigentümer) tritt bei der Sozialwahl der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) im Mai 2023 in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte mit einer eigenen Liste an. Die Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) umfasst 5 Kandidatinnen und 13 Kandidaten. Spitzenkandidat ist Volker Schulte, Sprecher des Initiativkreises Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse bei der AGDW: „Wir wollen unseren Einfluss in den Mitbestimmungsgremien der SVLFG in der kommenden Wahlperiode konsequent ausbauen.“ Entscheidend sei eine hohe Wahlbeteiligung der in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversicherten Waldbesitzerinnen, Waldbesitzer und Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Wichtig sei nicht nur ein Ausbau der Präventionsarbeit, um Waldarbeit noch sicherer zu machen, so Schulte: „Wir setzen uns vor allem für faire Beiträge mit einer spürbaren Entlastung für den Kleinprivatwald ein. Unser Ziel ist eine Beitragsreform zugunsten des Waldes im Laufe der nächsten Wahlperiode.“ Die AGDW kritisiert bereits seit längerem, dass Kleinprivatwaldbesitzende einen unverhältnismäßig hohen Grundbeitrag entrichten müssen, obwohl sie im Vergleich kaum Verwaltungskosten verursachen. Die Verwaltungskosten der SVLFG werden mit dem Grundbeitrag finanziert. Darüber hinaus fordert die AGDW eine Änderung der Bemessungsgrundlage für den Risikobeitrag. So kennt der Forst lediglich eine Risikogruppe und zwei Produktionsverfahren, nämlich Wirtschaftsflächen und aus der Produktion genommene Flächen. Von Kalamitäten betroffene Waldflächen werden weiterhin als Wirtschaftsflächen eingestuft. Schulte: „Viele Waldbesitzende werden nach den Schädlingen auch noch von der SVLFG existenziell bedroht.“ Aus Nordrhein-Westfalen treten als Kandidaten/In die WBV-Vorstandsmitglieder Beatrix Boekstegers, Armin Kuhl, Eberhard von Wrede und Berno von Landsberg-Velen an. Weiter Informationen zu den Kandidaten erhalten Sie hier. Bei den Sozialwahlen im Mai 2023 werden die Sozialparlamente aller Sozialversicherungsträger in Deutschland demokratisch neu bestimmt. Bei der SVLFG besteht das Sozialparlament, Vertreterversammlung genannt, aus drei Gruppen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Selbständige ohne Arbeitskräfte (SofA). Die AGDW tritt mit ihrer Liste in der SofA-Gruppe an. Anders als in den anderen beiden Gruppen findet hier eine echte Wahlhandlung und keine Friedenswahl statt. Wahlberechtigt in der Gruppe der SofA ist, wer in seinem Forstunternehmen keine Angestellten außer Familienkräfte beschäftigt. Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) Wahlberechtigt in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) sind bei der SVLFG unfallversicherte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer (auch Ehe- und Lebenspartner), aber auch Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, wenn sie regelmäßig (d.h. länger als sechs Monate im Jahr) keine fremden Arbeitskräfte beschäftigen. Zur Gruppe der SofA gehören weiterhin ehemalige Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Unfallrente der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beziehen. Versand Fragebogen/Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins Seit Ende Februar/März verschickt die SVLFG einen Fragebogen, um festzustellen, wer in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) wahlberechtigt ist. So erhalten auch Sie als unfallversicherte(r) Waldbesitzer(in) bzw. Forstbetrieb, aber auch als Vorsitzende(r) eines Forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses den Fragebogen, der zugleich Antrag auf Ausstellung des Wahlscheins ist. Wahlunterlagen beantragen und zurückschicken! Füllen Sie den Fragebogen für Ihren Forstbetrieb oder als Vorsitzende(r)/Geschäftsführer(in)/Waldvorsteher(in) eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses für den Zusammenschluss aus und senden diesen zeitnah an die SVLFG zurück. Nur so kann eine Prüfung der Wahlberechtigung stattfinden. Im Anschluss erhalten Sie dann die Wahlunterlagen zugeschickt, die sie ausgefüllt bis zum 31. Mai 2023 an die SVLFG schicken. Bitte werben Sie für die Teilnahme an der Wahl bei anderen Waldbesitzerinneren und Waldbesitzer. Achtung: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse ignorieren bitte den Satz im SVLFG-Anschreiben, dass sich bei juristischen Personen eine Rücksendung des Fragebogens/Antrags erübrigt. Unbedingt den Fragebogen ausfüllen und zurücksenden! Ohne Rücksendung des Fragebogens kann es keine Wahlunterlagen geben. Sie haben keine Wahlunterlagen erhalten? Glauben aber, dass Sie zur wahlberechtigten Gruppe der SofA gehören? Bitte wenden Sie sich direkt an den Wahlausschuss der SVLFG oder an die eingerichteten Servicestellen für die Sozialwahl: Telefon: 0800/5892716 E-Mail: Fragen-Sozialwahl@SVLFG.de Weitere Informationen? Ausführliche Informationen zur Sozialwahl, zu den Kandidatinnen und Kandidaten der „Waldbesitzerverbände“ (Liste 2) und zur sozialen Selbstverwaltung finden Sie unter: www.waldeigentuemer.de/sozialwahl Ansprechpartnerin: Caroline Dangel-Vornbäumen AGDW-Beauftragte für die Sozialwahl E-Mail: cdangel@waldeigentuemer.de Tel.: 030 3116676 27 Umfangreiche Informationen zur Sozialwahl 2023 finden Sie auf der Internetseite unseres Dachverbandes. Weitere Informationen lesen Sie in den Artikeln "Ihre Stimme bei der Sozialwahl am 31. Mai 2023" (Waldbauern in NRW 6/2022) und "Waldbesitzer treten bei Sozialwahl mit eigener Liste an" (Waldbauern in NRW 1/2023). Aktueller Flyer zur Sozialwahl zum Download Pressemitteilung 19.04.2023 AGDW-Aufruf zur SVLFG-Sozialwahl 2023: „Waldbesitzer sollten Wahl nutzen“ Ziel sind gerechtere Beiträge – Kalamitätsopfer nicht bestrafen, sondern entlasten Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer hat alle Waldbesitzer zur Teilnahme an der Sozialwahl 2023 aufgerufen: „Die heiße Phase hat begonnen“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. In diesen Tagen erhalten alle wahlberechtigen Versicherten in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten ihre Sozialwahlunterlagen. Bitter: „Wir treten mit einer eigenen Liste, Nr. 2 Waldbesitzerverbände, an, denn nur so können wir die Interessen der Waldeigentümer effektiv vertreten.“ Wer als beitragszahlender Waldbesitzer bis Ende April keine Wahlunterlagen erhalten hat, sollte prüfen, ob er den Fragebogen zur Feststellung der Wahlberechtigung an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ausgefüllt zurückgeschickt hat. „Falls nicht, sollten Sie das so schnell wie möglich nachholen“, so die Empfehlung von Prof. Bitter. Jede wahlberechtigte Person kann mit ihrer Stimme eine der neun Listen wählen. Wichtig ist, beim Wahlvorgang korrekt vorzugehen, damit die Stimme auch gültig ist: Ausschließlich der ausgefüllte Stimmzettel gehört in den grünen Umschlag, der zu verschließen ist. Der grüne Wahlausweis hingegen muss zusammen mit dem verschlossenen grünen Umschlag in den roten Umschlag. Alle Wahlberechtigen haben bis Ende Mai die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben. Stichtag ist der 31. Mai 2023. Bis dahin müssen die Wahlunterlagen bei der SVLFG mit der Post eingegangen sein. Die AGDW tritt mit ihrer Liste bundesweit in der Gruppe der Solo-Selbstständigen (Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte, kurz SofA) an. Bei der Sozialwahl vor sechs Jahren gelang es der AGDW, drei der 20 Plätze in der Vertreterversammlung in der SVLFG zu besetzen. Dafür waren dafür lediglich 17.000 Stimmen notwendig: „Die Wählermobilisierung ist für den Wahlerfolg entscheidend“, sagte Liste 2-Spitzenkandidat und Sprecher des Initiativkreises Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse bei der AGDW, Volker Schulte. Die AGDW will mit dieser Wahl den Einfluss in den Mitbestimmungsgremien der SVLFG deutlich auszubauen. Volker Schulte: „Nur mit einem starken Mandat können wir uns mit der Forderung nach einer gerechteren Beitragsgestaltung durchsetzen.“ Die AGDW kritisiert, dass Kleinprivatwaldbesitzende einen unverhältnismäßig hohen Grundbeitrag entrichten müssen, obwohl diese im Vergleich kaum Verwaltungskosten verursachen. Die AGDW sieht aber auch in der Bemessungsgrundlage für den Risikobeitrag erheblichen Nachbesserungsbedarf. So kennt der Forst, anders als die Landwirtschaft, lediglich eine Risikogruppe und zwei Produktionsverfahren, nämlich Wirtschaftsflächen und aus der Produktion genommene Flächen. „Völlig unverständlich ist, dass von Kalamitäten betroffene Waldflächen weiterhin als Wirtschaftsflächen eingestuft werden. Das verschärft die Notlage der betroffenen Waldbesitzenden noch weiter“, sagte Schulte. Als nicht gerechtfertigt sei außerdem, dass Mitglieder von Forstbetriebsgemeinschaften einen ebenso hohen Beitrag entrichten müssen wie Waldbesitzende, die nicht organisiert sind, obwohl das Unfallrisiko geringer ausfällt: „Wir fordern einen Beitragsrabatt für FBG-Mitglieder.“ Pressemitteilung der AGDW - Die Waldeigentümer vom 19.04.2023 03.03.2023 AGDW - Die Waldeigentümer: Waldbesitzer sollten jetzt Wahlunterlagen beantragen - AGDW will gerechtere Beiträge durchsetzen SVLFG-Sozialwahl 2023: Waldbesitzer sollten jetzt Wahlunterlagen beantragen AGDW will mit eigener Liste gerechtere Beiträge durchsetzen – Auch Ehe- und Lebenspartner sind wahlberechtigt Seit einigen Tagen verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) einen Fragebogen an ihre insgesamt 1,5 Mio. Versicherten, um festzustellen, wer in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) wahlberechtigt ist. Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer geht davon aus, dass eine Mehrheit der in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversicherten 800.000 Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen in der SofA-Gruppe wahlberechtigt ist, da diese in der Regel keine abhängig Beschäftigten haben (Familienangehörige zählen nicht mit). „Füllen Sie den Fragebogen noch heute aus und beantragen Sie für sich und unbedingt auch für Ihren Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner die Wahlunterlagen“, appellierte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter am Freitag in Berlin. „Um endlich gerechtere Beiträge zugunsten des Waldes herbeiführen zu können, brauchen wir ein starkes Mandat. Nur so können wir mit unseren Argumenten für Beitragsentlastungen im Kleinprivatwald in den Mitbestimmungsgremien der SVLFG durchdringen.“ Die AGDW tritt bei der Sozialwahl im Mai 2023 mit der Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ an. Auch die Mitglieder von Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) und Waldgenossenschaften sind wahlberechtigt. Volker Schulte, Spitzenkandidat der Liste 2 und Geschäftsführer der FBG Celler Land: „Es ist wichtig, dass alle Mitglieder der FBGen individuell den Fragebogen ausfüllen und so ihr Recht auf demokratische Mitbestimmung ausüben.“ Die AGDW bietet einen umfangreichen Service zum korrekten Ausfüllen des Fragebogens und der Wahlunterlagen an. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind in der Regel ab dem ersten Quadratmeter Waldbesitz in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung pflichtversichert und werden als Forstunternehmen eingestuft. Damit steht ihnen das Recht zu, mit der Sozialwahl alle sechs Jahre das Sozialparlament, bei der SVLFG Vertreterversammlung genannt, demokratisch neu zu bestimmen. Die Vertreterversammlung der SVLFG trifft wichtige Entscheidungen, u.a. zur Beitragsgestaltung. Sie haben Fragen zur Beantragung Ihrer Wahlunterlagen? Antworten geben die Ausfüllhilfen der AGDW sowie folgende Online-Fragestunden: AGDW-Masterclass „Sozialwahl 2023 bei der SVLFG – Wahlunterlagen richtig beantragen“ 17. März 2023, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr, online 3. April 2023, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr, online (Wiederholungstermin) Anmeldung: cdangel@waldeigentuemer.de Ausfüllhilfen für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Forstbetriebsgemeinschaften und Waldgenossenschaften Pressemitteilung der AGDW - Die Waldeigentümer vom 03.03.2023
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